vom 12. November 2021, dass die Höhe des von ihr schliesslich auf Fr. 5'003.00 festgesetzten versicherten Verdienstes und die darauf beruhende Taggeldabrechnung für den Monat Oktober 2019 vom 22. April 2021, welche eine Rückforderungssumme von Fr. 320.20 ergab, richtig seien. Die dagegen erhobene Einsprache der Beschwerdeführerin wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 25. November 2021 ab.