Im MRI-Bericht vom 8. Mai 2018 sei das Vorliegen eines Knochenödems und einer Begleitverletzung an den Bändern explizit verneint worden (vgl. VB 523). Somit handle es sich morphologisch zweifellos um eine isolierte mediale Meniskusschädigung, die in der Regel eine degenerative Grundlage habe. Auch die unter arthroskopischer Einsichtnahme vom 7. Juni 2018 (vgl. VB 513 f.) beschriebene komplexe Ruptur mit horizontaler Komponente und instabilem Lappenriss sei geradezu charakteristisch für eine degenerative Entstehung (VB 124 f.).