Fall nicht stattgefunden habe (VB 125). Dr. med. L. würdigte auch die nach dem Ereignis vom 14. April 2018 erstellten Arztberichte. Er hielt fest, im Bericht der Notfallpraxis vom 3. Mai 2018 (vgl. VB 525) habe die geschädigte Struktur klinisch nicht definiert werden können, so dass die unspezifische Diagnose einer Knieverdrehung gewählt worden sei. Erst im Wissen um den MRI-Befund habe die mediale Meniskussymptomatik "reproduzier[t]" werden können. Im MRI-Bericht vom 8. Mai 2018 sei das Vorliegen eines Knochenödems und einer Begleitverletzung an den Bändern explizit verneint worden (vgl. VB 523).