6.4.3. Dr. med. L. waren die medizinischen Akten, wie bereits dargelegt, bekannt (vgl. VB 120 ff.). Er äusserte sich ausführlich zum Ereignis, das die Beschwerden am rechten Knie gemäss den Akten (vgl. Angaben im Bericht der Notfallpraxis vom 3. Mai 2018, VB 525 sowie die Angaben des Beschwerdeführers zur Unfallmeldung vom 21. Mai 2018 in VB 518) auslöste. Diesbezüglich führte Dr. med. L. aus, es komme kongruent zum Ausdruck, dass sich nichts Aussergewöhnliches ereignet habe und der Versicherte nicht gestürzt sei. Die Angabe einer "falschen Drehbewegung" sei schwierig zu interpretieren.