Vorliegend ging es darum, abzuklären, ob die am 8. Mai 2018 im MRI festgestellte Schädigung des Innenmeniskus (vgl. VB 523 sowie Bericht des Spitals B. vom 23. Mai 2018 in VB 520) vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sei. Dabei war das auslösende Ereignis vom 14. April 2018 als Ursache für die Verletzung sowie der medizinische Zustand, wie er sich insbesondere im Frühjahr 2018 präsentierte, zu würdigen. Die relevanten Befunde für die Beantwortung dieser Frage lagen mit den eingeholten medizinischen Akten bereits vor.