Die "falsche Drehbewegung" könne keine aussergewöhnliche, unphysiologische Krafteinwirkung plausibel machen, um eine isolierte Meniskusruptur (ohne Begleitverletzung) auszulösen (VB 125). Die vorliegende Meniskusschädigung sei nach Prüfung sämtlicher Kriterien überwiegend wahrscheinlich und somit zu mehr als 50 % auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen (VB 126).