Zum Schadensbild hielt Dr. med. L. fest, dass in der Primärdokumentation in der Notfallpraxis die geschädigte Struktur klinisch nicht habe definiert werden können, so dass die unspezifische Diagnose einer Knieverdrehung gewählt worden sei (vgl. VB 525). Im MRI- Bericht vom 8. Mai 2018, mithin mehr als drei Wochen nach dem Ereignis, sei das Vorliegen eines Knochenödems und einer Begleitverletzung an den Bändern explizit verneint worden. Am Innenmeniskus seien im Hinterhorn Defektzonen und eine longitudinale Ausrichtung einer Spaltbildung über die -6-