Dr. med. L. hielt darin betreffend Schadensmechanismus fest, dass der Versicherte knapp drei Wochen nach dem Ereignis vom 14. April 2018 auf der Notfallstation berichtet habe, eine "falsche" Drehbewegung gemacht zu haben, wonach einschiessende Schmerzen am rechten Knie aufgetreten seien (vgl. VB 525). In der Unfallmeldung sei eine Kniedistorsion angegeben worden (vgl. VB 529). Im Fragebogen vom 21. Mai 2018 habe der Versicherte berichtet, dass er ohne Programmwidrigkeit oder aussergewöhnliche Situation den Boden gewischt und dabei eine "falsche" Drehung gemacht habe (vgl. VB 518 f.). Zum Schadensbild hielt Dr. med.