"1. Es sei der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben und es seien meinem Mandanten aus dem Ereignis vom 14.4.18 für die Zeit, solange seine Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen ist, die gesetzlichen Leistungen aus der Unfallversicherung auszurichten. -3- 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.