Die Beschwerdeführerin bestreitet denn auch nicht, dass keine intrathekale Synthese borrelienspezifischer Antikörper im Liquor habe nachgewiesen werden können. Dies führte sie darauf zurück, dass die Lumbalpunktion gemäss Austrittsbericht der D. Klinik zu früh erfolgt sei (vgl. Beschwerde S. 8). Diesbezüglich nahm Dr. med. B. in seinem Antwortschreiben vom 29. März 2022 ausführlich Stellung. Er begründete insbesondere nachvollziehbar, dass bei einer beginnenden Meningoenzephalitis auch die Zellzahl noch normal sein könne, wenn die Liquoruntersuchung zu früh durchgeführt werde. In solchen Fällen werde die Lumbalpunktion nach einigen Tagen wiederholt.