den Indices würden erhöht ausfallen. Es wäre ein "krasser Widerspruch", anzunehmen, dass "für die erhöhte Zellzahl der Liquor zwar zeitgerecht entnommen wurde, für den Nachweis der autochthonen Antikörperproduktion aber «zu früh»". Das Vorhandensein von autochthonen Antikörpern bei erhöhter Zellzahl im Liquor sei für die Diagnose einer durch Borrelia burgdorferi verursachten Meningoenzephalitis weltweit conditio sine qua non. Liege keine autochthone Antikörperproduktion bezüglich Borrelia burgdorferi vor, könne die Diagnose einer durch Borrelien verursachten Meningoenzephalitis nicht gestellt werden.