höhte IgM- und IgG-Titer festgestellt worden. Im Liquor habe sich eine mononukleäre Pleozytose, aber keine autochthone Antikörperproduktion bezüglich Borrelia burgdorferi gezeigt. Bei Letzterer handle es sich indes um eine conditio sine qua non (für die Diagnose einer Neuroborreliose). Da die Antikörperindices im Liquor normal ausgefallen seien, könne eine Neuroborreliose mit Eindeutigkeit ausgeschlossen werden. Die festgestellte Meningoenzephalitis habe eine andere Ursache, die aber gemäss vorliegender Dokumentation nicht weiter abgeklärt worden sei.