2.4. Zwischen den Parteien ist unumstritten, dass der Beigeladene am 28. Juni 2019 von einer Zecke gestochen wurde. Umstritten ist hingegen, ob die in der Folge aufgetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen hierzu mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang stehen.