2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit sie ein Kausalitätsgutachten einhole und hernach über die Leistungspflicht neu entscheide; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.4. Am 28. Juli 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere Stellungnahme ein. 2.5. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2021 zeigte Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Jaun den ab 1. Januar 2022 wirksamen Parteiwechsel von der AGV zur Groupe Mutuel Assurances GMA AG, Martigny, an.