2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. April 2021 wurde A. als versicherte Person im Verfahren beigeladen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, wovon dieser mit Eingabe vom 12. Juli 2021 Gebrauch machte und folgende Rechtsbegehren stellte: -3- "1. Der Einsprache-Entscheid vom 14.12.2020 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die gesetzlichen Leistungen für die Folgen des Ereignisses vom 28.6.2019 zu erbringen;