Aufgrund der "chronischen Schmerzen-Konstellation" werde von einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Die akuten Exazerbationen (ca. 4-5 mal am Tag, für ca. 10 Minuten pro Attacke) bedingten eine Unterbrechung der Arbeit. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit des Beschwerdeführers als Maschinenführer scheine nicht geeignet. In einer angepassten Tätigkeit mit der Möglichkeit, bei Bedarf bei Kopfschmerzattacken Pausen einzulegen, scheine ein Pensum von 70 % möglich (VB 165 S. 10).