" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. November 2021 sei teilweise aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend seit dem 1. Dezember 2016 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter: Es sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.