Nach Eingang des am 30. Oktober 2018 erstatteten Gutachtens und Konsultation des RAD stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 13. Dezember 2018 die Zusprache einer ganzen Rente ab 1. Dezember 2016 und einer Viertelsrente ab 1. Februar 2019 in Aussicht. Unter Würdigung der dagegen erhobenen Einwände sowie nach erneuter Rücksprache mit dem RAD teilte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 25. September 2019 mit, dass die Einholung eines neurologischen Gutachtens am Universitätsspital B., beabsichtigt werde.