unter anderem zog sie die Akten der Krankentaggeldversicherung bei und veranlasste auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) eine polydisziplinäre Begutachtung durch die MEDAS Zentralschweiz, Luzern (MEDAS). Nach Eingang des am 30. Oktober 2018 erstatteten Gutachtens und Konsultation des RAD stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 13. Dezember 2018 die Zusprache einer ganzen Rente ab 1. Dezember 2016 und einer Viertelsrente ab 1. Februar 2019 in Aussicht.