In angepasster Tätigkeit (sehr leichte bis leichte Tätigkeiten, ohne Tätigkeiten über Schulterniveau oder bei denen eine vollständige Extension im Ellbogengelenk sowie eine vollständige Supination erforderlich seien, keine Tätigkeiten mit Kälte- und/oder Feuchtigkeitsexposition, mit schlagenden und/oder vibrierenden Maschinen) sei eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben (VB 293 S. 12).