AVIG aus Gleichgültigkeit und Desinteresse verpasst wurde, nicht aber, wenn eine versicherte Person diesen irrtümlich oder zufolge einer Unaufmerksamkeit nicht eingehalten und durch ihr übriges Verhalten gezeigt hat, dass sie ihre Pflichten ernst nimmt (BARBARA KUPFER BUCHER, Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, 5. Aufl. 2019, S. 230 f., mit Hinweisen; vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_761/2016 vom 6. Juli 2017 E. 2.1 und ARV 2018 S. 265 E. 3).