1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer beantragte am 15. März 2021 Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Mai 2021 und meldete sich am 24. März 2021 zur Arbeitsvermittlung an. Am 18. Oktober 2021 lud der zuständige Personalberater des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) den Beschwerdeführer schriftlich für den 4. November 2021 zu einem (weiteren) Beratungsgespräch ein.