8C_111/2018 Urteil vom 21. August 2018 E. 6). Damit erübrigt sich die Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen und die Verneinung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 4. November 2021 (VB 341) ist im Ergebnis ebenfalls zu bestätigen. - 14 - 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.