E. 3), erübrigen sich diesbezügliche Weiterungen. Die Beschwerdegegnerin hat das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers betreffend Invalidenrente damit zu Recht mit Verfügung vom 4. November 2021 (VB 341) abgewiesen. 6. 6.1. Der Beschwerdeführer fordert des Weiteren die Prüfung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen (vgl. Beschwerde S. 6).