Der psychiatrische Gutachter hat entgegen dem Beschwerdeführer jedoch die funktionelle Leistungsfähigkeit nach Mini-ICF-App in seinem Gutachten erfasst, die eingeschätzten Beeinträchtigungen mit Punktzahlen angegeben und diese erläutert (VB 333.5 S. 20 f.). Er führte sodann zusammenfassend aus, nach Mini-ICF-App würden sich eine mässig ausgeprägte Beeinträchtigung der Widerstands- und Durchhaltefähigkeit und eine leicht ausgeprägte Beeinträchtigung der Kompetenz- und Wissensanwendung, der Gruppenfähigkeit und der Mobilität und Verkehrsfähigkeit erheben lassen (VB 333.5 S. 21).