Dies erstaune nicht, da der Beschwerdeführer während der Untersuchung keinen Fragebogen ausgefüllt habe. Es fehle bei der Beurteilung des Gesundheitsschadens das Funktionsniveau nach Mini-ICF, weshalb die Beurteilung der Leistungsfähigkeitsbeeinträchtigung und damit der Arbeitsfähigkeit rein spekulativ und theoretisch bleibe (vgl. Beschwerde S. 5).