Entgegen dem Beschwerdeführer äusserte sich der psychiatrische Gutachter damit dazu, dass und inwiefern das Abhängigkeitssyndrom Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat. Hinsichtlich Alkoholkonsum ist dem MGSG-Gutachten zu entnehmen, mit Hilfe seiner Psychiaterin habe der Beschwerdeführer den Alkoholkonsum nach wenigen Monaten in den Griff bekommen und -7-