Auch sei eine deutliche Reduktion der Opiatmedikation zu empfehlen. Unter diesen therapeutischen Massnahmen sei im günstigen Fall innerhalb eines Jahres eine Besserung des psychischen Zustandsbildes mit Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und einer etwa 90%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit medizinisch-theoretisch zu erwarten (VB 333.5 S. 32). Entgegen dem Beschwerdeführer äusserte sich der psychiatrische Gutachter damit dazu, dass und inwiefern das Abhängigkeitssyndrom Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat.