Dem MGSG-Gutachten ist diesbezüglich zu entnehmen, Opioide könnten einige der aufgeführten psychiatrischen Befunde begründen, wie den verminderten Antrieb, die verminderte Fähigkeit, Freude zu empfinden, die vermehrte Ermüdbarkeit und die Verminderung von Interessen. Der Opioid- Konsum dürfte damit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. Der Beschwerdeführer besitze ein Bewusstsein für die mit dem Opioid-Konsum verbundene Problematik und nehme selbst an, dass der aktuelle Konsum zu hoch sei (VB 333.5 S. 24).