80 % zugemutet werden. Seit Dezember 2013 sollte es sich zudem um körperlich leichte Tätigkeiten in temperierten Räumen handeln, die abwechselnd sitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen durchgeführt werden könnten, und seit August 2020 um Arbeiten ohne häufiges Gehen, speziell auf Treppen, Leitern und unebenem Boden sowie ohne hockende Positionen (VB 333.2 S. 19).