3. In der angefochtenen Verfügung vom 4. November 2021 (VB 341) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre (internistisch-neurologisch-psychiatrisch-orthopä- dische) MGSG-Gutachten vom 17. Juli 2021. Darin wurden interdisziplinär die nachfolgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 333.2 S. 18): "Pseudolumboischialgie links bei Osteochondrose und Spondylarthrose L4 bis S1 mit Diskushernie L4/5 und möglicher Irritation der Nervenwurzel L5 rechts Coxarthrose links