1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 26. April 2001 erstmals bei der Beschwerdegegnerin wegen Schmerzen im Rücken und den Beinen zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen und sprach dem Beschwerdeführer Eingliederungsmassnahmen zu. Im Jahr 2004 absolvierte der Beschwerdeführer im Rahmen dieser Eingliederungsmassnahmen das Handelsdiplom VSH. Mit Verfügung vom 26. Mai 2005 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine halbe Invalidenrente mit Wirkung ab dem 1. August 2004 zu.