Was die am 8. Dezember 2021 durchgeführte OSG-Arthroskopie links mit vollständiger Entfernung des Osteosynthesematerials anbelangt (vgl. VB 206; VB 212), ist der Beschwerdeführer darauf aufmerksam zu machen, dass gemäss Art. 11 UVV die Versicherungsleistungen auch für Rückfälle und Spätfolgen gewährt werden. Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in der Vernehmlassung vom 28. Januar 2022 wurden die entsprechenden Leistungen im Rahmen von Art. 11 UVV dann auch erbracht (Vernehmlassung, S. 6 f.).