6.3.3. Dr. med. C. verneinte in der Stellungnahme vom 28. Dezember 2020 die Frage, ob noch mit einer namhaften Besserung der unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen gerechnet werden könne. Er führte aus, die Arthrose im Sprunggelenk werde zunehmen und letztendlich werde aufgrund der Schmerzen eine OSG-Arthrodese notwendig werden; erst nach dieser Operation sei eine namhafte Besserung zu erwarten (VB 130 S. 8). Diese Einschätzung deckt sich mit jener der behandelnden Ärzte (vgl. Bericht des E. vom 3. Mai 2019 [VB 102]; vom 18. Oktober 2019 [VB 116 S. 2 f.]; und vom 5. August 2020 [VB 125])