6.3. 6.3.1. Der Beschwerdeführer rügt weiter, der Fallabschluss sei zu früh erfolgt. Dr. med. C. habe sich mit den gemäss den behandelnden Ärzten noch vorhandenen Therapieoptionen bezüglich der Fussbeschwerden, wie etwa der Infiltration oder der Entfernung des Osteosynthesematerials, mit keinem Wort auseinandergesetzt (Beschwerde, Ziff. 20 und Ziff. 51 f.).