Gemäss dem Bericht des Universitätsspitals E. vom 2. Oktober 2018 wurde die rechte Schulter des Beschwerdeführers daraufhin bildgebend (vgl. VB 78) und klinisch umfassend untersucht. Es wurde die Diagnose einer Schulterkontusion rechts und eines posttraumatischen, subacromialen Impingements mit/bei Scapuladyskinesie gestellt (VB 79). In den weiteren medizinischen Akten bis zur Beurteilung von Dr. med. C. vom 28. Dezember 2020 war die rechte Schulter des Beschwerdeführers kein Thema mehr.