zu den zusätzlich eingereichten medizinischen Berichten Stellung (VB 170 und VB 178). Er erachtete dabei – mit Ausnahme des im Arthro-MRI des rechten Schultergelenkes vom 3. März 2021 beschriebenen Zustands einer leichten degenerativen Veränderung des AC-Gelenkes mit einem geringen Reizzustand – den Unfall als einzige Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Verletzungen des linken Fusses, akromiales Impingement der rechten Schulter mit passagerer Scapuladyskinesie, Rippenfrakturen und Sternumfraktur; VB 130 S. 7). Mit Ausnahme der Fussbeschwerden seien aber alle unfallkausalen Verletzungen folgenlos abgeheilt (VB 130 S. 7; vgl. auch VB 170 S. 5 und VB 178 S. 7).