Dieser sei bei Austritt aus der "Uniklinik F., R.", wieder verschwunden gewesen, das heisst, er habe sich resorbiert. Ausserdem habe sich auf den Röntgenaufnahmen bei Austritt keine Dislokation der Rippen und des Sternums mehr gezeigt. Dr. med. C. hielt weiter fest, die Veränderungen im Bereich der rechten Schulter seien nicht unfallkausal. In den Berichten der "Uniklinik F., R.", werde von keiner Schulterverletzung berichtet. Zudem habe die Klinik festgehalten, eine Mobilisation sei aufgrund der Thoraxverletzung nur an Achselgehstützen möglich gewesen. Dies wäre bei einer Schulterverletzung völlig unmöglich (VB 178 S. 6 f.).