In den Akten sei von einer wegen Alkoholmissbrauchs verzögerten Operation im Jahr 2014 und im 2018 von einer ethyltoxischen Pankreatitis die Rede. 2014 sei auch der Verdacht auf ein Alkoholproblem geäussert, aber nie aktenkundig bestätigt oder widerlegt worden. In einem Assessment im Juni 2019 sei angeführt worden, dass ein möglicher Alkoholkonsum des Beschwerdeführers zu berücksichtigen sei. Ein Alkoholentzug habe gemäss Akten stattgefunden, und seit Mitte 2019 sei der Beschwerdeführer abstinent. Mit Angaben über sein Trinkverhalten halte sich der Beschwerdeführer bedeckt.