5.3. Dr. med. D. führte hinsichtlich des von ihm im psychiatrischen Gutachten vom 20. Februar 2021 diagnostizierten "St. n. Alkoholabhängigkeit mit Entzug und kontrolliertem Trinken (F10.24) (eigenanamnestisch)" (VB 250/12) aus, bei der Befragung nach dem Trinkverhalten habe der Beschwerdeführer von einem sehr moderaten Konsum "mit einem bis zwei Glas Wein" pro Woche und selten einem kleinen Glas Schnaps berichtet. Er habe eingeräumt, früher mehr getrunken zu haben, gebe aber keine weitere Auskunft. In den Akten sei von einer wegen Alkoholmissbrauchs verzögerten Operation im Jahr 2014 und im 2018 von einer ethyltoxischen Pankreatitis die Rede.