4.2.3. RAD-Arzt Dr. med. E. äusserte sich mit Stellungnahme vom 23. August 2021 zu den beiden Gutachten und empfahl, auf die gutachterliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit abzustellen. Die Frage, ob eine wesentliche Veränderung des medizinischen Sachverhalts im Vergleich zur Verfügung vom 25. Februar 2019 eingetreten sei, verneinte er mit der Begründung, Schweregrad, Diagnosen und die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit seien "in etwa gleich wie 2019" (VB 264/4).