kein Heben und Tragen von Gewichten von mehr als 5 bis 10 kg, mit einer maximalen Gehdistanz von 500 m pro Tag sowie 100 m am Stück, mit der Möglichkeit regelmässiger Pausen zur körperlichen Erholung, im besten Fall mit Liegemöglichkeiten) betrage die Arbeitsfähigkeit 80 % (VB 262/16 f.; VB 261/13).