In der bisherigen Tätigkeit (Hauswart, Maurer oder Recyclist) betrage die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in der aktuellen körperlichen Verfassung maximal 40 %. In einer angepassten Tätigkeit (vornehmlich sitzend und stehend mit der Möglichkeit regelmässiger Positionswechsel zwischen stehender, laufender und im besten Fall auch liegender Position, -8-