4.2.1. Dr. med. D. stellte in seinem psychiatrischen Gutachten folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 250/12): "-Leichte Zwangsstörung mit Zwangshandlungen (F42.1) - Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (F45.41)" Überdies bestünden nachstehende, sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkende Diagnosen: "-Akzentuierte Persönlichkeit mit narzisstischen und exzentrischen Zügen (Z73.1) - Eigenanamnestisch Störung durch Benzodiazepine, Abhängigkeit (F13.20) - St. n. Alkoholabhängigkeit mit Entzug und kontrolliertem Trinken (F10.24) (eigenanamnestisch)"