4. und 5. Fingers links seit dem 12. November 2018 eine 70–80%ige Arbeitsfähigkeit. Die Reduktion um 20–30 % sei bedingt durch einen vermehrten Pausenbedarf und ein vermindertes Arbeitstempo. Zuvor habe ab dem 28. April 2017 eine gänzliche Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten vorgelegen (VB 164/3 f.). 4.2. Der angefochtenen Verfügung liegen im Wesentlichen die Gutachten von Dr. med. D. (Psychiatrie) vom 20. Februar 2021 und von PD Dr. med. G. sowie Prof. Dr. med. H., beide Fachärzte für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Spital B. (Orthopädie), vom 28. Juni 2021 (VB 261 f.) zu Grunde.