Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens hielt Dr. med. E. fest, in der angestammten Tätigkeit als Maurer bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. Sowohl wegen der Beschwerden im Bereich des operierten linken Kniegelenks als auch wegen der beidseitigen Handgelenksschmerzen seien grössere Belastungen der Hände sowie Gehen auf unebenem Boden nicht mehr möglich. In der kreisärztlichen Untersuchung vom 7. November 2018 (vgl. VB 162.5) sei der Beschwerdeführer in -6-