Verfügung, welche auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit rechtskonformer Sachverhaltsabklärung, Beweiswürdigung und Durchführung eines Einkommensvergleichs (bei Anhaltspunkten für eine Änderung in den erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitszustands) beruht (BGE 133 V 108 E. 5 S. 110 ff.; 130 V 71 E. 3 S. 73 ff.). 4. Die massgeblichen Vergleichszeitpunkte werden durch die Verfügungen vom 25. Februar 2019 (VB 178) und die vorliegend angefochtene vom 10. November 2021 (VB 271) definiert.