1.4. Zwischenzeitlich hatte der Beschwerdeführer am 31. Januar 2019 erneut um berufliche Massnahmen ersucht. Die Beschwerdegegnerin leistete in der Folge am 18. Juli 2019 Kostengutsprache für eine berufliche Grundabklärung. Im Hinblick auf die weitere Abklärung des Gesundheitszustandes veranlasste die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Einigungsverfahren betreffend die Wahl der Gutachtenstelle bzw. Gutachter eine orthopädische Begutachtung durch Ärzte des Spitals B. sowie eine psychiatrische Begutachtung durch Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, S..