Dezember 2021 E. 3.2 mit Hinweisen). Ein solcher Fall liegt hier vor (vgl. die Beweisanträge in der Beschwerdeschrift sowie das dort angehängte Beweismittelverzeichnis). 5. 5.1. Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beschwerdegegner einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Januar 2021 mit Einspracheentscheid vom 8. November 2021 im Ergebnis zu Recht verneint hat. Die dagegen erhobene Beschwerde ist folglich abzuweisen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).