4.1. FAKT2 "Kleinkinderpflege (bis 6 Jahre)" (VB 234 S. 60) – von einem Hilfebedarf der Stufe 4 ausgegangen ist. Da die Sache jedoch gemäss nachfolgenden Ausführungen ohnehin an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist, erübrigen sich dementsprechende Rückfragen bei der Beschwerdegegnerin.